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Klärung: Schießen zum Bedürfniserhalt

Der Landkreistag Rheinland-Pfalz hat ein Rundschreiben zur Auslegung der Corona-Regelungen versandt

Um die Frage, ob ein Schießen während des Corona-Lockdowns möglich ist, hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz den klaren Hinweis gegeben, dass sportliches Schießen derzeit nicht erlaubt ist. Ausnahmen werden im Moment nur für erforderliche Schießnachweise für Jägerinnen und Jäger anerkannt. Öffentliche oder private Schießanlagen in geschlossenen Räumen sind dagegen für den Schießsport geschlossen.

Hier kann das Rundschreiben eingesehen werden.

In dem Rundschreiben wird die 15. Corona-Verordnung mit Gültigkeit bis zum 14. Februar 2021 erwähnt, durch die Konsolidierung ist diese nun jedoch weiterhin gültig.